Vertragsbedingungen zur Überwinterung von Kübelpflanzen

Stand: 29.08.2026
Version: 2026-08

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Johannes Ferchl
Gartenbau Johannes Ferchl
Tiefenbachring 1
82362 Weilheim
Deutschland
Telefon: 0881 4463
E-Mail: info@gartenbau-ferchl.de

– nachfolgend „Gartenbau Ferchl“ – und Verbrauchern über die Überwinterung von Pflanzen, vereinbarte Transporte und ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen.

Für einen späteren Onlineshop mit Pflanzen, Pflanzgefäßen oder weiteren Waren werden vor dessen Freischaltung ergänzende Verkaufs- und Verbraucherinformationen bereitgestellt.

2. Anfrage, Registrierung und Vertragsschluss

Die erste Angebotsanfrage ist unverbindlich. Auch die Mitteilung des Kunden per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, dass er das übersandte Angebot weiterverfolgen möchte, führt noch nicht zum Vertragsschluss. Der Kunde erhält danach einen persönlichen Registrierungslink.

Im Registrierungsbereich werden unmittelbar vor dem verbindlichen Absenden insbesondere Leistungsumfang, Preis beziehungsweise Preisberechnung, Transportkosten, Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen, Widerrufsbelehrung und die geltende Fassung dieser AGB angezeigt.

Die im Registrierungsbereich zusammengefassten Vertragsangaben stellen das verbindliche Angebot von Gartenbau Ferchl dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung vollständig absendet und die eindeutig mit „Zahlungspflichtig für die Saison anmelden“ bezeichnete Schaltfläche betätigt.

Gartenbau Ferchl bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich elektronisch. Der Kunde erhält die Vertragszusammenfassung, die geltenden AGB, die zugehörige Saisonpreisliste und die Widerrufsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail als PDF. Die Unterlagen werden zusätzlich im Kundenportal bereitgestellt.

Allgemeine Anfragen und Arbeitswünsche im Kundenportal sind keine kostenpflichtigen Aufträge, solange sie nicht ausdrücklich als verbindliche Bestellung oder als Freigabe eines konkret bezeichneten Angebots gekennzeichnet sind.

3. Einzelauftrag und Dauerauftrag

Ein Einzelauftrag gilt ausschließlich für die vereinbarte Überwinterungssaison.

Ein Dauerauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine erneute Anmeldung oder Portalbestätigung in jeder Saison ist nicht erforderlich.

Der Kunde kann den Dauerauftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Geht die Kündigung ein, bevor die Pflanzen für die laufende Saison abgeholt oder bei Gartenbau Ferchl eingelagert wurden, endet der Auftrag grundsätzlich sofort.

Wurden die Pflanzen bereits abgeholt oder eingelagert, wirkt eine ordentliche Kündigung zum Ende der laufenden Überwinterungssaison. Die Leistungen und Vergütungspflichten der bereits begonnenen Saison bleiben bestehen. Gesetzliche Widerrufsrechte sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Für online abgeschlossene Daueraufträge stellt Gartenbau Ferchl eine gesetzeskonforme elektronische Kündigungsfunktion bereit.

4. Saisoninformationen und Preisänderungen

Kunden erhalten im Herbst Informationen über Ablauf, Termine und Preise der bevorstehenden Saison. Im Frühjahr erhalten sie Informationen zur Rückgabe und zum weiteren Ablauf. Der Versand erfolgt nach dem hinterlegten Versandweg per E-Mail oder Post. Die Schreiben werden zusätzlich im Kundenportal abgelegt.

Für die jeweilige Saison gilt die vor Abholung oder Einlagerung mitgeteilte und eindeutig versionierte Saisonpreisliste. Die aktuell geltenden Beträge werden nicht dauerhaft als feste Zahlen Bestandteil dieser AGB.

Preisänderungen für zukünftige Saisons können insbesondere durch nachweisbare Änderungen von Lohn-, Energie-, Material-, Transport- oder gesetzlich veranlassten Kosten erforderlich werden. Eine Anpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich diese Kosten auf die vereinbarte Leistung auswirken; Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen. Die neue Saisonpreisliste wird vor Abholung oder Einlagerung mitgeteilt. Der Kunde kann den Dauerauftrag jederzeit, insbesondere nach einer Preisänderung, vor Beginn der neuen Saison beenden.

Der bevorzugte Versandweg kann im Kundenportal geändert werden. Die Änderung wird vor Übernahme in die Stammdaten vom Büro geprüft.

5. Preisberechnung der Überwinterung

Die Überwinterung wird abhängig von der fachlich erforderlichen Unterbringung als Kalthaus- oder Warmhausüberwinterung berechnet. Die fachliche Einstufung erfolgt durch Gartenbau Ferchl. Ein zusätzlicher Pflegeaufschlag wird nicht erhoben.

Maßgeblich ist der nach der Einlagerung im Gewächshaus fachgerecht bestimmte Kronendurchmesser. Der im Vorfeld angegebene oder im Angebot geschätzte Durchmesser ist nicht endgültig.

Der abrechnungsrelevante Kronendurchmesser wird als repräsentativer Mittelwert der Pflanzenkrone unmittelbar in 10-cm-Stufen bestimmt. Eine rechnerische Auf- oder Abrundung eines zuvor bestimmten Einzelwerts findet nicht statt. Einzelne besonders weit herausragende Triebe bleiben unberücksichtigt.

Einstufung, Kronendurchmesser und verwendete Saisonpreisliste werden in den Saisonunterlagen dokumentiert. Der Kronendurchmesser ist nicht mit dem Topfdurchmesser zu verwechseln, der insbesondere für Umtopf- und Erdaustauschangebote gesondert erfasst wird.

6. Enthaltene Pflegeleistungen und Rückschnitt

Im Überwinterungspreis enthalten sind:

  • fachgerechte Unterbringung im Warm- oder Kalthaus,
  • regelmäßige Kontrolle,
  • Bewässerung und Düngung nach Bedarf,
  • notwendiger Pflanzenschutz,
  • Wurzel- und Pflanzenstärkungsmittel nach fachlichem Bedarf,
  • sämtliche Rück- und Zuschnitte.

Fachlich notwendige Rückschnitte darf Gartenbau Ferchl ohne vorherige Einzelgenehmigung ausführen.

Darüber hinausgehende Rückschnittwünsche kann der Kunde einer bestimmten Pflanze zuordnen. Sie werden nach fachlicher Prüfung und Bestätigung durch das Büro umgesetzt und sind ebenfalls im Überwinterungspreis enthalten.

Ein bestimmter Wachstums-, Blüh-, Frucht- oder Kulturerfolg ist nicht geschuldet.

7. Eingangskontrolle und Pflanzenzustand

Bei der Übernahme dürfen Pflanzen auf erkennbare Krankheiten, Schädlingsbefall, Beschädigungen und fehlende Transportsicherheit untersucht und ihr Zustand einschließlich Fotos dokumentiert werden.

Gartenbau Ferchl darf Pflanzen ablehnen, wenn sie erheblich erkrankt, stark von Schädlingen befallen, nicht transportsicher oder in einem Zustand sind, durch den andere Pflanzen oder Personen gefährdet werden können.

Der Kunde muss bekannte Krankheiten, Schädlingsbefall, Vorschäden und besondere Pflegeanforderungen vor der Übernahme mitteilen.

8. Umtopfen und Erdaustausch

Umtopfen und Erdaustausch sind nicht im Überwinterungspreis enthalten.

Optional kann der Kunde den Umtopfcheck als eigenständige Zusatzoption für die angemeldeten Pflanzen buchen. Dabei prüft Gartenbau Ferchl vor Ort, ob ein Umtopfen fachlich notwendig oder sinnvoll ist. Der Umtopfcheck wird derzeit mit 2,00 EUR brutto je angemeldeter Pflanze berechnet. Die Buchung des Checks ist weder eine Beauftragung eines Umtopfens noch eines Erdaustauschs.

Wünscht der Kunde aufgrund des Umtopfchecks oder unabhängig davon ein Umtopfen oder einen Erdaustausch, ist dies zunächst nur eine unverbindliche Anfrage. Gartenbau Ferchl erfasst den vorhandenen Topfdurchmesser und prüft Pflanze, geeignete neue Topfgröße, Material und voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Beim Erdaustausch bleibt das vorhandene Pflanzgefäß bestehen; nur Erde beziehungsweise Substrat wird ausgetauscht.

Für die konkrete Zusatzarbeit erhält der Kunde eine gesonderte unverbindliche Kostenschätzung. Die Schlussabrechnung erfolgt nach der tatsächlich benötigten Arbeitszeit und dem tatsächlich verbrauchten Material.

Die Arbeit beginnt erst, nachdem der Kunde die konkret bezeichnete Kostenschätzung ausdrücklich freigegeben hat. Die Freigabe kann über das Kundenportal, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Bei einer Freigabe außerhalb des Portals dokumentiert Gartenbau Ferchl die freigegebene Angebotsfassung, den geschätzten Betrag, Datum und Uhrzeit, Kommunikationsweg und zuständigen Mitarbeiter. Der Kunde erhält anschließend eine Bestätigung per E-Mail und im Portal.

Zeigt sich, dass die Kostenschätzung voraussichtlich um mehr als 20 Prozent überschritten wird, pausiert Gartenbau Ferchl die Arbeit, soweit dies fachlich möglich ist, und holt vor der Fortsetzung eine neue Freigabe ein.

9. Düngerbestellung

Kunden können Triabon-Dünger in Einheiten zu 1 kg für die Pflanzenrückgabe im Frühjahr bestellen. Vor dem verbindlichen Absenden werden Stückzahl und Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.

Der Dünger wird ausschließlich zusammen mit den Pflanzen bei der Rückgabe im Frühjahr geliefert. Eine separate Lieferung ist nicht geschuldet. Der jeweils aktuelle Bruttopreis ergibt sich aus der im Bestellvorgang angezeigten Produktinformation.

Für die Warenbestellung erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit den für Waren geltenden Fristangaben.

10. Transport und Übergabe

Sofern Transport vereinbart wird, werden Abholung und Rücklieferung zusätzlich nach der für die jeweilige Saison geltenden, PLZ-abhängigen Transportpauschale berechnet. Der konkrete Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer wird vor dem Vertragsschluss beziehungsweise vor einer nachträglichen Transportbeauftragung angezeigt.

Vertraglich geschuldet ist der Transport ab beziehungsweise bis zu einer mit dem Fahrzeug erreichbaren Bordsteinkante.

Mitarbeitende können freiwillig dabei helfen, Pflanzen innerhalb des Grundstücks weiterzutransportieren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Dieser freiwillige Weitertransport erfolgt ausschließlich ebenerdig und nur über ausreichend breite, tragfähige, freie und sicher nutzbare Wege. Transporte über Treppen, Stufen oder zwischen unterschiedlichen Ebenen sind ausgeschlossen.

Die Mitarbeitenden entscheiden vor Ort, ob ein sicherer Weitertransport möglich ist. Bei ungeeigneten oder gefährlichen Verhältnissen erfolgt die Übergabe an der Bordsteinkante.

Der Kunde stellt rechtzeitig einen sicheren Zugang und einen geeigneten Übergabeplatz bereit. Für Schäden, die allein auf ungeeigneten, nicht mitgeteilten oder für die Mitarbeitenden nicht erkennbaren örtlichen Verhältnissen beruhen, haftet Gartenbau Ferchl nicht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden richtet sich nach Ziffer 16.

Witterungs-, verkehrs- oder tourenbedingte Terminverschiebungen sind möglich. Gartenbau Ferchl informiert den Kunden möglichst frühzeitig.

11. Saisonzeitraum und Rückgabe

Die Abholung erfolgt abhängig von Pflanzenart und Witterung üblicherweise zwischen Anfang Oktober und Mitte November. Die Rückgabe erfolgt abhängig von Pflanzenempfindlichkeit und Witterung in der Regel zwischen Anfang April und Ende Mai. Die genauen Termine werden rechtzeitig mitgeteilt und abgestimmt.

Bei Selbstanlieferung oder Selbstabholung ist eine vorherige Terminabstimmung erforderlich.

12. Kommunikation

Rechtlich oder finanziell wichtige Mitteilungen, insbesondere Saisoninformationen, Preisänderungen, Vertragsbestätigungen und Rechnungen, erfolgen per E-Mail oder Post und können zusätzlich im Kundenportal hinterlegt werden.

WhatsApp kann nach freiwilliger, jederzeit widerrufbarer Zustimmung für Tourenabsprachen und allgemeine Fragen verwendet werden. Auch die Anforderung des persönlichen Registrierungslinks und die Freigabe eines bereits konkret bezeichneten Zusatzangebots können per WhatsApp erfolgen.

SEPA-Daten, vollständige Vertragsdokumente und andere besonders sensible Angaben werden nicht über WhatsApp angefordert oder versandt.

13. Rechnungen, Fälligkeit und SEPA

Während der Überwinterungssaison wird eine Abschlagsrechnung erstellt. Nach der Pflanzenrückgabe erfolgt die Schlussrechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein späteres Zahlungsziel genannt ist.

Eine SEPA-Lastschrift erfolgt nur aufgrund eines separat erteilten und nachweisbar gespeicherten SEPA-Mandats. Der Kunde wird entsprechend dem Mandat vorab über Betrag und Fälligkeit informiert. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt kein SEPA-Mandat.

Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht wird nur wegen fälliger Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist. Die erforderliche Pflege der Pflanze bleibt auch während einer berechtigten Zurückbehaltung gewährleistet.

14. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die vor Vertragsschluss angezeigt und anschließend auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Der Widerruf kann über die dauerhaft und leicht zugänglich bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion oder durch jede andere eindeutige Erklärung gegenüber Gartenbau Ferchl erfolgen.

Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass Gartenbau Ferchl bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und widerruft er anschließend, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Das Widerrufsrecht ist von der jederzeit möglichen ordentlichen Kündigung eines Dauerauftrags zu unterscheiden.

15. Außergewöhnliche Ereignisse

Kann Gartenbau Ferchl eine Leistung wegen eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und trotz angemessener Sorgfalt nicht beherrschbaren Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verspätet erbringen, verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen. Hierzu können insbesondere außergewöhnliche Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder nicht von Gartenbau Ferchl zu vertretende längerfristige Ausfälle notwendiger Versorgungseinrichtungen gehören.

Gartenbau Ferchl informiert betroffene Kunden und trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Diese Regelung befreit Gartenbau Ferchl nicht von der Haftung für eigenes Verschulden. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

16. Haftung

Gartenbau Ferchl haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Gartenbau Ferchl.

Für Schäden oder Entwicklungsbeeinträchtigungen, die auf bereits vorhandenen und nicht erkennbaren Krankheiten, verdecktem Schädlingsbefall, Vorschäden, natürlicher Alterung oder pflanzentypischen Reaktionen beruhen und von Gartenbau Ferchl nicht schuldhaft verursacht oder verschlimmert wurden, besteht keine Haftung.

Eine Garantie für Wachstum, Austrieb, Blüte, Fruchtbildung oder das Überleben einer Pflanze wird nicht übernommen. Gesetzliche Ansprüche bei einer schuldhaften Pflichtverletzung bleiben unberührt.

17. Kundenportal, AGB-Version und Nachweis

Die Nutzung des Kundenportals ersetzt keine erforderliche ausdrückliche Vertragserklärung. Eine neue AGB-Fassung gilt für bestehende Vertragsverhältnisse nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage. Eine bloße Anmeldung oder weitere Nutzung des Portals gilt nicht als Zustimmung.

Beim Bestätigen werden insbesondere Dokumenttyp, Version, vollständiger Textstand, Prüfsumme sowie Datum und Uhrzeit gespeichert. Die Datenschutzerklärung wird getrennt von der vertraglichen AGB-Zustimmung zur Kenntnis genommen. Freiwillige Einwilligungen, insbesondere zur WhatsApp-Kommunikation, und das SEPA-Mandat werden jeweils separat erteilt und protokolliert.

18. Datenschutz und Datenlöschung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zum Kundenportal, zu Kommunikationswegen sowie zu Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

Anträge auf Datenlöschung können über die veröffentlichte Seite zur Datenlöschung oder über die dort genannten Kontaktwege gestellt werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und andere gesetzliche Gründe, die einer sofortigen Löschung entgegenstehen, bleiben unberührt.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen getroffen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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