1. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber übergibt seine Pflanzen zur Überwinterung für einen Zeitraum von ca. sechs Monaten in die Gewächshäuser der Gärtnerei Ferchl am Standort Weilheim.
Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Tag der Einquartierung und endet mit der Rückgabe der Pflanzen an den Auftraggeber.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Bei einem Einzelauftrag gilt der Vertrag für eine Überwinterungssaison und endet automatisch mit Abschluss der Saison und Rückgabe der Pflanzen.
Bei einem Dauerauftrag verlängert sich der Vertrag jeweils um eine weitere Überwinterungssaison, sofern keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung eines Dauerauftrags ist kostenfrei zwischen zwei Überwinterungssaisons möglich.
Sobald sich die Pflanzen bereits zur Überwinterung in unseren Gewächshäusern befinden, ist eine Kündigung für die laufende Saison nicht mehr möglich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Grundlage des Vertrags ist die jeweils aktuell gültige Preisliste, einsehbar auf unserer Website unter:
www.gartenbau-ferchl.de
Während der Überwinterungszeit kann eine Abschlagsrechnung gestellt werden. Diese ist bis spätestens zum Ende des Überwinterungszeitraums zu begleichen.
Nach Rückgabe der Pflanzen erfolgt eine Schlussrechnung über die tatsächlich erbrachten Leistungen abzüglich einer eventuell bereits geleisteten Abschlagszahlung.
In Einzelfällen kann auf eine Abschlagsrechnung verzichtet werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Gärtnerei vor, die Herausgabe der Pflanzen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
4. Annahme der Pflanzen
Bei Anlieferung werden die Pflanzen auf sichtbare Schäden, Krankheiten oder Schädlingsbefall überprüft.
Die Gärtnerei behält sich vor, Pflanzen mit starkem Krankheits- oder Schädlingsbefall sowie erheblichen Schäden von der Überwinterung auszuschließen.
5. Pflege während der Überwinterung
Während der Überwinterung werden die Pflanzen unter Beachtung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt.
Hierzu zählen insbesondere:
- bedarfsgerechte Bewässerung
- Düngung
- Rückschnitt
- Pflanzenschutzmaßnahmen
Ein Anspruch auf einen bestimmten Wachstums- oder Blühzustand bei Rückgabe besteht nicht.
6. Gefäße und Pflanzbehälter
Wird eine Pflanze in einem bereits beschädigten Gefäß angeliefert, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Sollte ein Gefäß während der Überwinterung durch Verschulden der Gärtnerei beschädigt werden, erfolgt Ersatz in angemessenem Umfang.
7. Haftung
Die Gärtnerei haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung ist auf den objektiven Zeitwert der übergebenen Pflanze begrenzt. Ein Ersatz kann durch Bereitstellung einer gleichwertigen Pflanze erfolgen.
Für Schäden oder Verlust infolge bei Übergabe nicht erkennbarer Krankheiten oder Schädlingsbefälle wird keine Haftung übernommen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Höhere Gewalt
Für Schäden oder Verluste, die durch höhere Gewalt verursacht werden (z. B. außergewöhnliche Naturereignisse, extreme Frostperioden, Sturm, Brand, Stromausfall, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), übernimmt die Gärtnerei keine Haftung.
9. Transport
Der Transport erfolgt bis zur Bordsteinkante.
Auf Wunsch erfolgt der Transport auf dem Grundstück des Auftraggebers. Für hierbei entstehende Schäden an Grundstück, Wegen oder baulichen Anlagen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
10. Rückgabe der Pflanzen
Die Rückgabe der Pflanzen erfolgt im Frühjahr, sobald die Witterungsbedingungen dies zulassen.
Der Auftraggeber wird rechtzeitig über den geplanten Zeitraum informiert. Terminabsprachen erfolgen individuell.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Weilheim.
